Aktionsbedingungen der R+V-Aktion „Schalke-Fan-Support“
(1) Die Aktion
Die R+V Allgemeine Versicherung AG (im Folgenden auch „R+V“ genannt) veranstaltet zwischen 15.02.2021 08:00 Uhr und 21.02.2021 bis 23:59 Uhr die Aktion „Schalke-Fan-Support“ auf der Webseite www.zusammenstehn.de.
Unter dem Motto „Zusammenstehn.“ stellt R+V eine Aktion zur Unterstützung des Vereins FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V. (im Folgenden auch „Schalke 04“ genannt) zur Verfügung. Damit soll der Zusammenhalt zu Schalke 04 unterstützt werden. Dazu werden Fans aufgerufen, ihre Fan-Statements an Schalke 04 für das Heimspiel des Vereins gegen FSV Mainz 05 am 05.03.2021 einzureichen.
(2) Beteiligung
Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, reicht sein Fan-Statement über die Aktionsteilnahme auf der Webseite www.zusammenstehn.de ein. Es werden alle eingereichten Statements geprüft und können nach erfolgreicher Prüfung auch auf der Webseite www.zusammenstehn.de veröffentlicht werden.
Für das Heimspiel des FC Schalke 04 gegen FSV Mainz 05 werden von R+V Fan-Statements ausgewählt, die auf der LED-Bande im Stadion von Schalke 04 veröffentlicht werden. Alle Teilnehmer, deren Statement auf der LED-Bande gegen Mainz veröffentlicht wird (Aktionsgewinner),werden per E-Mail benachrichtigt und gewinnen eine Schalke-Basecap (Gewinn).
Berechtigt zur Beteiligung an der Aktion sind Personen ab einem Alter von 18 Jahren.
Für die Aushändigung des Schalke-Basecaps erhält der jeweilige Aktionsgewinner eine Benachrichtigungs-E-Mail auf die er innerhalb von 48 Stunden nach Eingang bei ihm seine vollständige Postanschrift an die in der Benachrichtigungs-E-Mail angegebene Adresse mitzuteilen hat, andernfalls verfällt sein Anspruch auf das Basecap. Falls der Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann und eine Nachforschung nicht in einem angemessenem zeitlichen Rahmen Erfolg verspricht oder der Aufwand für die Nachforschungen unverhältnismäßig ist, entfällt der Anspruch auf das Basecap.
Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer, die das Gewinnspiel oder den Spielablauf (insbesondere technisch) manipulieren oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen. Die Teilnahme von (Gewinnspiel-)Agenturen und sonstiger automatisch generierter Massenzusendungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Der Anspruch auf den Gewinn sowie der Gewinn können nicht an einen Dritten weitergegeben / verkauft werden.
(3) Nutzungsrechte
Der Einsender des Fan-Statements räumt der R+V sowie den Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe (dies sind insbesondere die R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V Lebensversicherung AG, R+V Krankenversicherung AG, R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG) hiermit unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Fan-Statement insbesondere auf der Website zusammenstehn.de sowie auf der LED-Bande im Stadion von Schalke 04 umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung – auch in Sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram) –, zu nutzen und zu verwerten. Das Fan-Statement wird dort in Verbindung mit dem Vornamen, dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und dem Wohnort der einsendenden Person angezeigt.
Der Einsender garantiert außerdem, dass das Fan-Statement frei von Rechten Dritter ist, die der Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Einsender, dass durch die Verwendung des Fan-Statements keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und stellt R+V von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Inhalte der Fan-Statements
Mit dem Einreichen des Statements erklärt sich der Einsender des Fan-Statements damit einverstanden, dass er für dessen Inhalt vollständig verantwortlich ist.
Es dürfen keine rechtswidrigen und insbesondere keine Inhalte hochgeladen werden, die geeignet sind, andere Personen zu beleidigen, zu verleumden, zu belästigen oder sonst zu schädigen oder strafbaren Inhalt umfassen. Ebenfalls unzulässig ist das Hochladen von Texten mit rassistischen, pornographischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonst gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten. Unzulässig ist weiter das Hochladen von Inhalten, welche geeignet sind, R+V zu verunglimpfen, zu beleidigen oder deren Ruf negativ zu beeinträchtigten.
R+V ist jederzeit berechtigt Fan-Statements, insbesondere solche die gegen die vorstehenden Bedingungen verstoßen, auszublenden und zu löschen und den Einsender des Fan-Statements von der Aktion auszuschließen.
Der Einsender des Fan-Statements hat keinen Anspruch darauf, dass sein Inhalt veröffentlicht wird.
(5)Verantwortlichkeit für Material und Daten
Voraussetzung für die Einsendung ist der Upload eines Fan-Statements über die Aktionsteilnahme auf zusammenstehn.de.
Nach interner Prüfung durch R+V, werden Fan-Statements für die Aktion ausgewählt und freigegeben. Damit können sie von R+V auf der Website zusammenstehn.de und insbesondere auch auf der LED-Bande im Stadion von Schalke 04 umfassend genutzt und verwertet werden. Jede Person kann nur ein Fan-Statement einreichen.
(6) Vorzeitige Beendigung der Aktion
R+V behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die R+V insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
(7) Sonstiges
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärst du dich mit diesen Aktionsbedingungen einverstanden.
Die Verantwortung für die Durchführung und die Abwicklung der Aktion liegt bei R+V.
Die Aktionsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den einsendenden Personen und R+V unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.