Teilnahmebedingungen
R+V-Gewinnspiel „Schalke-Tickets“
Die Verlosung ist eine befristete Aktion der R+V Allgemeine Versicherung AG, die Veranstalter der Verlosung ist. Die Teilnahme an der Verlosung und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
Unter allen bis einschließlich 02.02.2022 23:59 Uhr auf zusammenstehn.de zum Gewinnspiel „Schalke-Tickets“ angemeldeten Usern, verlosen wir an eine Person zwei Schalke-Tribünentickets für das Heimspiel des FC Schalke 04 gegen SSV Jahn Regensburg in der VELTINS-Arena am 05.02.2022. Der*Die Gewinner*in wird per E-Mail informiert.
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die*Der Gewinner*in hat innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail über ihren*seinen Gewinn ihren*seinen vollständigen Namen und ihre*seine vollständige Postanschrift an die in der Benachrichtigungs-E-Mail angegebene Adresse mitzuteilen, andernfalls verfällt ihr*sein Anspruch auf den Gewinn. Falls Gewinner*innen aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden können und eine Nachforschung nicht in einem angemessenem zeitlichen Rahmen Erfolg verspricht oder der Aufwand für die Nachforschungen unverhältnismäßig ist, entfällt der Gewinnanspruch.
Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer, die das Gewinnspiel oder den Spielablauf (insbesondere technisch) manipulieren oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen. Zu solchen untersagten Manipulationen gehört auch der Einsatz von „Click-Workern“, Klickgeneratoren, Erwerb von Stimmzahlen oder vergleichbaren Diensten. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Teilnahme von Gewinnspielagenturen und sonstiger automatisch generierter Massenzusendungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Reise (insbesondere An- und Abreise oder Hotelkosten) erfolgt auf eigene Kosten.Der Anspruch auf den Gewinn sowie der Gewinn können nicht an einen Dritten weitergegeben / verkauft werden.
Sofern das Heimspiel ausfällt und nicht nachgeholt wird oder aber ohne Zuschauer stattfindet, entfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Zusammenhang kommt der Veranstalter auch nicht für Schäden und Aufwendung (z. B. Anreise oder Hotelübernachtungen) des Gewinners auf.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung nicht gewährleistet werden kann.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärst du dich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.