Für die Zulassungsbescheinigung brauchen Sie grundsätzlich:
- Fahrzeugpapiere
- Personalausweis
Wenn Sie nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen können, genügt eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung.
- eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Doppelkarte) steht bei uns direkt nach Abschluss der Versicherung online für Sie bereit.
- TÜV-Bescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Neben den Fahrzeugpapieren und der Versicherungsbestätigung muss bei der Zulassungsstelle immer der Personalausweis vorgelegt werden.
Ausweis und Fahrzeugpapiere werden auch bei Verlustanzeige oder Namens- und Wohnsitzwechsel verlangt, der Schein nur bei Erneuerung der Prüfplakette. Wird ein Fahrzeug "außer Betrieb gesetzt", also abgemeldet, sind nur die Kennzeichen und der Kfz-Schein erforderlich.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug auf einen neuen Halter umschreiben möchten, ist zusätzlich der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung erforderlich. In solchen Fällen müssen Sie außerdem die alten und neuen Kennzeichen mitbringen bzw. besorgen. Diese können Sie meist in der Nähe der Zulassungsbehörde erwerben. Dabei entstehen mit Wunschkennzeichen und Umweltplakette zusätzliche Kosten für die Kfz-Zulassung.
Nach der Zulassung: komplett versichern!
Für die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle des neuen Autos reicht die eVB-Deckung völlig aus. Sobald der Wagen aber straßenverkehrstauglich ist, sollten Sie den Versicherungsschutz anpassen. Die vorläufige eVB-Deckung beinhaltet in der Regel nur einen Haftpflichtschutz, also die kleinste Versicherungsdeckung.
Nicht nur bei neueren Fahrzeugen empfiehlt sich neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung ein zusätzlicher Kaskoschutz. Mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sichern Sie das eigene Auto gegen selbstverursachte Schäden ab.